„Tour-Auftakt“ in Mahlsdorf
Finanzsenator informierte zur Grundsteuer
Ab 2025 wird eine neue Grundsteuer erhoben. In vielen Kommunen wissen Eigentümer:innen aber noch immer nicht, wie teuer es am Ende für sie wird. Anders sieht es in der Hauptstadt aus. Bereits im Februar hat Finanzsenator Stefan Evers (CDU) die Eckpunkte für die Reform vorgestellt und alle Zahlen öffentlich gemacht, mit denen sich Grundstücksbesitzer:innen ihre zukünftige Steuerlast inzwischen selbst ausrechnen können. Gesprächsbedarf gibt es dennoch. Evers wird daher in den kommenden Wochen durch die Bezirke touren und eine ganze Reihe von Dialogveranstaltungen absolvieren. Im April ging es zum Auftakt für ihn und für Jochen Brückmann vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) auf Einladung der Marzahn-Hellersdorfer Union nach Mahlsdorf.
Die anstehende Grundsteuerreform gehörte zu den Aufregerthemen der vergangenen Jahre und hat bei vielen Berliner:innen für enorme Verunsicherung gesorgt. Vor allem die Menschen in den Ost-Bezirken befürchteten nach Erhalt der neuen Grundsteuerwertbescheide eine extreme Verteuerung ihrer Wohnkosten. „Ich selbst habe in der Vergangenheit 400 Euro Grundsteuer bezahlt“, verriet CDU-Bundestagsmitglied Mario Czaja, der die Veranstaltung gemeinsam mit der Mahlsdorfer Abgeordneten Katharina Günther-Wünsch moderierte. Sein Bundestagskollege Marco Luczak zahle auf das gleiche Einfamilienhaus bisher 3.000 Euro. „Da war klar, wenn die Grundsteuer angepasst wird, muss bei ihm etwas passieren, bei mir aber höchstwahrscheinlich auch“, veranschaulichte Czaja die Problematik der bislang ungleichen Grundsteuererhebung in der einst in Ost und West geteilten Stadt.
Hebesatz wird deutlich gesenkt
Tatsächlich werden die allermeisten Menschen in den Ost-Bezirken ab nächstem Jahr wohl mehr berappen müssen. Der große Hammer aber dürfte größtenteils ausbleiben. Denn Berlin nimmt einige Anpassungen bei der Steuerbemessung vor. Zum einen wird der Grundsteuer-Hebesatz von derzeit 810 Prozent auf 470 Prozent gesenkt und zum anderen die vom Bundesgesetzgeber vorgegebenen Messzahlen so geändert, dass die Steuerlast für Wohngrundstücke gegenüber unbewohnten und unbebauten Grundstücken nicht zunimmt. Dafür hatte sich der VDGN vehement eingesetzt, wie Jochen Brückmann betonte. „Dass es am Ende so gekommen ist, sehe ich auch als Erfolg der gemeinsamen Zusammenarbeit an.“ Andere Kommunen hätten diese Chance vertan, so der Verbandspräsident.
Die Berechnungsformel für Wohngrundstücke lautet:
Grundsteuerwert x 0,00031 x 4,7 = neue Grundsteuer
Der Grundsteuerwert steht im Grundsteuerbescheid. 0,31 Promille ist die Steuermesszahl für Wohngrundstücke und 4,7 der Hebesatz
Der Finanzsenator erklärte in der voll besetzten Aula der Mahlsdorfer Oberschule, ihm sei ungeachtet der großen Haushaltsnöte, in denen die Stadt gerade stecke, wichtig gewesen, das Versprechen der Aufkommensneutralität nicht zu brechen. „Wir wollen uns an der Grundsteuerreform nicht bereichern.“ Schaue man in andere Kommunen, sei zu beobachten, wie Hebesätze zuletzt kräftig erhöht wurden.
Härtefallklausel kommt ins Gesetz
Evers geht aber auch davon aus, dass es trotz der vorgenommenen Anpassungen Eigentümer:innen geben werde, die durch die neue Grundsteuer in existenzielle Schieflage geraten können. Deshalb soll eine Härtefallklausel für selbstgenutzte Grundstücke in das neue Grundsteuermesszahlengesetz geschrieben werden. Jochen Brückmann plädiert in dem Zusammenhang für eine konkrete Richtgröße, an der sich die Mitarbeitenden in den Finanzämtern bei der Härtefallprüfung orientieren können. Er schlug vor, dass der Grundsteuerwert fünf Prozent des Haushaltsnettoeinkommens nicht übersteigen dürfe. Der Forderung des Bundestagsabgeordneten Mario Czaja, bei der Härtefallregelung besonders die Rentner:innen in den Blick zu nehmen, erteilte Evers umgehend eine Absage. Nach alt oder jung dürfe im Steuerrecht nicht unterschieden werden.
Keine Grundsteuer auf Kleingärten
Besonders gut weg kommen bei der Grundsteuerreform in Berlin die Laubenpieper, denn Kleingärten werden als landwirtschaftlich genutzte Flächen von der Grundsteuer befreit. Der Verwaltungsaufwand wäre einfach zu hoch. Gleichzeitig gehe es für Berlin „um fast kein Geld“, erklärte Evers. Langweilig wird den Beschäftigten in den Finanzämtern trotzdem nicht, denn der Senator ist sich sicher: „Bei der Masse von Bescheiden und Erklärungen, die bearbeitet wurden, wird es Fehler geben.“ Bis zum 8. Januar 2024 seien etwa 840.000 Grundsteuerwertbescheide erlassen worden. Das bedeute eine Erledigungsquote von 97 Prozent. Kein anderes Bundesland habe so aufs Tempo gedrückt. „Damit haben wir jetzt Zeit, die andere nicht haben“ – etwa um Fragen zum Umgang mit Einzelfällen zu klären, um Fehler zu bearbeiten, die sich „auf welcher Seite auch immer eingeschlichen haben“ und um Grundsteuerpflichtige zu beraten. Auch Mieter:innen-Problematik müsse noch besprochen werden. Vermieter:innen dürfen auf sie die Grundsteuer in voller Höhe umlegen.
Was mit den Einsprüchen passiert
Der Kritik aus dem Publikum an der Bestimmung der Bodenrichtwerte pflichtete der Finanzsenator bei. Die Intransparenz und fehlende Überprüfbarkeit der Entscheidungen von Gutachterausschüssen zum Bodenrichtwert seien „ein Punkt, über den man weiter diskutieren muss.“ Angesprochen auf die Massenklagen gegen das in Berlin und vielen anderen Bundesländern angewandte Bundesmodell („Scholz-Modell“), sagte Evers, er rechne damit, dass jedes Grundsteuermodell einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung unterzogen werde. Alle Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide, bei denen es um verfassungsrechtliche Bedenken gehe, blieben daher vorläufig in den Berliner Finanzämtern liegen. „Da warten wir den Ausgang der Musterverfahren ab.“ Einsprüche wegen Berechnungsfehlern würden hingegen umgehend bearbeitet.