WISTA und Aucoteam GmbH haben Vertrag unterzeichnet
Neue Ansiedlung im CleanTech Business Park ist fix
Wegen eines skurrilen Wechselkröten-Streits zwischen dem Umwelt- und Naturschutzamt und der WISTA Management GmbH war die fest geplante Ansiedlung der Aucoteam GmbH im CleanTech Business Park zuletzt mit einem Fragezeichen versehen. Wenige Tage nach Bekanntwerden des Gerichtsurteils wurden nun Nägel mit Köpfen gemacht. Am 6. September unterzeichneten das Berliner Hightech-Unternehmen und der landeseigene Flächenvermarkter einen Vertrag über ein 9.500 Quadratmeter großes Grundstück. Dort soll ein Prüfzentrum für E-Akkus und E-Motoren entstehen.
Aucoteam hat seinen Hauptsitz in Pankow und will sich im Südteil des Marzahner Industrieparks mit einem zweiten Standort ansiedeln. Geplant ist ein Prüfzentrum für Komponenten der Elektromobilität, das aus einer Laborhalle, einem Bürohaus und Schulungsräumen bestehen soll. 18 Millionen Euro will die Firma investieren. Der Bauantrag liegt dem Bezirksamt bereits vor. Die Genehmigung wird Ende Oktober erwartet.
„Die Lage und Anbindung des CleanTech Business Parks Marzahn sind für uns ideal, um als Unternehmen in Berlin weiterzuwachsen“, sagt Bernd Rhiemeier, Geschäftsführer der Aucoteam GmbH. Mit der Entscheidung für den CleanTech Business Park bekenne man sich klar zu Berlin als Wirtschaftsstandort.
Roland Sillmann, Geschäftsführer der WISTA Management GmbH, die mit der Vermarktung der Flächen des insgesamt 90 Hektar großen CleanTech Business Parks beauftragt ist, freut sich über die erfolgreiche Ansiedlung. „Das Unternehmen passt ideal zu dem Profil des Standorts, an dem sich künftig weitere produzierende Unternehmen mit Fokus auf saubere und nachhaltige Technologien ansiedeln werden“, erklärt er.
Bereits Ende 2021 soll die Aucoteam GmbH den Entschluss gefasst haben, sich in Marzahn niederzulassen. Zuletzt blockierte das Umwelt- und Naturschutzamt das Vorhaben, indem es die Aufstellung eines Amphibienschutzzaunes um die Baustelle untersagte und dessen Beseitigung unter Androhung eines Zwangsgeldes anordnete. Der Zaun war errichtet worden, um die Ansiedlung von Wechselkröten auf der vermarkteten Fläche zu verhindern. Die Wista reichte per Eilantrag Klage beim Berliner Verwaltungsgericht ein und bekam recht. Der Zaun darf vorerst bleiben.
Die Begründung des Urteils ist hier nachzulesen.