Bundes-Notbremse gelöst:
Was jetzt im Bezirk wieder geht
Seit Dienstag vergangener Woche liegt in Berlin die 7-Tage-Inzidenz stabil unter dem Schwellenwert von 100. Damit tritt bei uns am heutigen Mittwoch die Bundes-Notbremse vorerst außer Kraft und macht den Weg frei für erste Lockerungen der Corona-Beschränkungen. Lesen Sie hier, was jetzt konkret in Marzahn-Hellersdorf wieder möglich ist.
Nachtschwärmer können erst einmal aufatmen, denn so lange die 7-Tage-Inzidenz die 100er-Marke weiterhin konstant unterschreitet (Berlin aktuell 63,3 | Marzahn-Hellersdorf: 79,3), sind die Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 und 5 Uhr aufgehoben – ebenso das Übernachtungsverbot für haushaltsfremde Personen. Zu jeder Tageszeit dürfen sich dann wieder zwei Haushalte mit bis zu fünf Personen treffen. Nicht mitgezählt werden dabei Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig Geimpfte und Genesene.
Kunst und Kultur
Außerdem sind Kunst und Kultur wieder erlebbar. Open-Air-Veranstaltungen können ab sofort bei entsprechendem Hygienekonzept für bis zu 250 Personen ausgerichtet werden. Und auch drinnen geht was: Volkshochschulen, Musikschulen, Jugendkunst- und Jugendverkehrsschulen wird die Rückkehr in den Präsenzbetrieb gewährt. Die Museen und Galerien dürfen wieder öffnen. Bereits heute startklar ist zum Beispiel Schloss Biesdorf (Alt-Biesdorf 55), wo derzeit die Ausstellung „Zeitumstellung“ mit Werken aus dem Kunstarchiv Beeskow gezeigt wird. Punkt 10 Uhr öffnet außerdem das Ausstellungszentrum Pyramide (Riesaer Straße 94) seine Türen für Publikum. Zu sehen gibt es dort „Changing Planet“, ein Kooperationsprojekt zum Thema Umweltfotografie, an dem die Neue Schule für Fotografie, die Jugendkunstschule Marzahn-Hellersdorf und das Umweltbildungszentrum Kienbergpark beteiligt sind.
Das Bezirksmuseum kann gleich mit mehreren Ausstellungen aufwarten.
Im Haus 1 (Alt-Marzahn 51) kann die Ausstellung „StadtRandLage. Ein Marzahn-Hellersdorfer ABC" besichtigt werden. Sie ist dem Stadtjubiläum „100 Jahre Groß-Berlin“ gewidmet. Haus 2 (Alt-Marzahn 55) präsentiert neben der Dauerausstellung zur Geschichte des Bezirks und seiner Ortsteile die Sonderausstellung „Ingeborg Meyer-Rey. Porträt einer Künstlerin“.
Wer nicht nachweislich geimpft oder genesen ist und die genannten Angebote wahrnehmen möchte, muss ein maximal 24 Stunden altes negatives Corona-Testergebnis vorlegen. Besucherinnen und Besucher wird der Zutritt zudem nur gestattet, wenn sie sich vorab ein Zeitfenster-Ticket gebucht haben. Für Schloss Biesdorf erfolgt die Anmeldung online auf www.schlossbiesdorf.de, für die Pyramide unter T. 90293-4163, für Haus 1 des Bezirksmuseums unter T. 54 79 09 27 und für Haus 2 unter T. 54 70 93 99 00.
Der Besuch des Gründerzeitmuseums (Hultschiner Damm 333) in Mahlsdorf kann unter T. 567 83 29 angemeldet werden.
Maske nicht vergessen!
Seilbahn fahren
Wie die Grün Berlin GmbH auf ihrer Internetseite mitteilt, wird Berlins einzige Seilbahn am heutigen Mittwoch ebenfalls wieder in Gang gesetzt. Wer sich einen Ausflug in luftiger Höhe vornimmt, muss eine FFP2-Maske dabeihaben. Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren reicht ein medizinischer Mundschutz.
Sport treiben
In Hallen und Innenräumen darf weiterhin nur Kadertraining oder Reha-Sport stattfinden, dafür aber gibt es Lockerungen beim Sport unter freiem Himmel. Zum kontaktfreien Individualsport dürfen sich bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Für den Vereins- und Mannschaftssport gilt: Kinder bis einschließlich 14 Jahren können pro Halbfeld in Gruppen von bis zu 20 Leuten trainieren, ohne dabei auf die Einhaltung des Mindestabstands achten zu müssen. Sofern eine Betreuungsperson anwesend ist, muss diese einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen.
Ganz neu ist, dass auch alle, die älter als 14 Jahre alt sind, sich auf den Sportanlagen zusammen bewegen dürfen. Bis zu zehn Personen und ein Betreuer sind pro Halbfeld erlaubt. Während für Schülerinnen und Schüler die Testpflicht entfällt, weil sie schon in der Schule getestet werden, müssen alle Erwachsenen nachweisen, dass sie nicht infiziert sind. Personen, die als vollständig geimpft oder genesen gelten, werden nicht mitgezählt.
Gastronomie
In der Nacht zu Freitag, dem 21. Mai, und damit pünktlich zum Pfingstwochenende, dürfen endlich auch Gastronomen wieder Tische und Stühle rausräumen und ihre Außenbereiche zugänglich machen. Für Gäste gilt die 3-G-Regel: Sie müssen getestet, geimpft oder genesen sein. Darüber hinaus sind pro Tisch nicht mehr als fünf Personen aus maximal zwei Haushalten zulässig. Kinder unter 14 Jahren sowie geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgezählt.
Baden
Am Freitag startet auch das Kindersommerbad Platsch (Max-Herrmann-Straße 7) in die Badesaison. Besucherinnen und Besucher müssen sich wie schon im vergangenen Jahr vorab online eine Eintrittskarte sichern, die zweieinhalb Stunden lang gültig ist.
Jeden Tag stehen drei verschiedene Zeitfenster zur Auswahl: von 10 bis 12.30 Uhr, von 13 bis 15.30 Uhr und von 16 bis 18.30 Uhr. Dazwischen wird die Anlage für Reinigungsarbeiten geschlossen.
Der Eintritt beträgt 3,50 Euro. Für Kinder unter fünf Jahren ist der Zutritt kostenfrei. Sie benötigen aber eine erwachsene Begleitperson.
Und wie geht’s weiter?
Am Dienstag (18.5.) hat der Berliner Senat einen Stufenplan für mögliche weitere Öffnungsschritte ab dem 4. Juni beschlossen. Welche Überlegungen es zu den perspektivischen Lockerungen gibt, ist hier nachzulesen: Stufenplan