Was kommt denn da auf Hauseigentümer zu?

CDU und VDGN informierten online über die geplante Solardach-Pflicht

Was kommt denn da auf Hauseigentümer zu?

Im Siedlungsgebiet geht ein neues Schreckgespenst um. Spätestens seitdem der Entwurf für das Berliner Solargesetz beschlossen wurde, blicken viele Eigenheimbesitzer*innen mit Sorge in Richtung Jahr 2023. Denn von da an sollen sie verpflichtet werden, mindestens 30 Prozent ihrer Dachfläche mit Solarmodulen zu belegen – ganz gleich ob neu gebaut wird oder nur eine Dachsanierung ansteht.

Die CDU und der Verein Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) schlagen Alarm. Sie sprechen von „Zwangsmaßnahmen“ und warnen vor enormen Kostensteigerungen, die auf Privatleute zukämen. Um die Menschen aus Mahlsdorf, Kaulsdorf und Biesdorf darüber zu informieren, was sie mit der drohenden Solardach-Pflicht erwartet, hatten die Abgeordneten Christian Gräff und Mario Czaja kürzlich zu zwei Online-Veranstaltungen eingeladen.

 

Als Referent konnten sie VDGN-Präsident Jochen Brückmann gewinnen. Er vertritt die Interessen von 120.000 Mitgliedern, darunter 20.000 Berliner Einfamilienhausbesitzer*innen, und wirft dem Senat Intransparenz vor: „Wir haben festgestellt, dass die überwiegende Zahl unserer Mitglieder lange Zeit nichts von diesem Gesetz wusste“. Bürgerbeteiligung und -information seien ziemlich auf der Strecke geblieben. Auch habe keine Anhörung der großen Verbände stattgefunden. Für Mario Czaja ist die Sache klar: „Die Regierung kommt jetzt kurz vor Ende der Legislaturperiode in Windeseile mit dem Solargesetz um die Ecke, um die Verpflichtungen insbesondere für die Privateigentümer festzuschreiben“. Diese sollen ausbaden, was die öffentliche Hand in den eigenen Gebäudebeständen beim Solar-Ausbau bislang nicht hinbekommen habe. Auch Brückmann fragt sich, warum das Gesetz nicht für öffentliche Immobilien wie etwa Schulen und Rathäuser gelte. Die Antwort liefert Georg Kössler von den Grünen, ebenfalls Teilnehmer der Online-Diskussion. Er verweist darauf, dass jede Schule in Berlin eine Photovoltaik-Anlage aufs Dach bekommen soll. „Die öffentlichen Immobilien stehen im Energiewendegesetz drin“, so Kössler. Dieses werde gerade überarbeitet und solle in Kürze ebenfalls ins Parlament eingebracht werden. 

 

Dass es beides brauche, den Bau von Solaranlagen auf öffentlichen wie auch auf privaten Häusern, da sind sich alle einig. Strittig hingegen ist das Wie. Im Neubau sei die Pflicht „eine sinnvolle Sache“, bemerkt Christian Gräff. Die Hauptkritik von CDU und VDGN richtet sich gegen die Pläne hinsichtlich der Bestandsbauten. Vorgesehen ist, dass Hauseigentümer*innen Solarmodule installieren müssen, sobald sie am Dach größere Sanierungsmaßnahmen durchführen. Das betrifft alle Änderungen an der Dachfläche, bei der „die wasserführende Schicht erheblich erneuert wird“, heißt es im Gesetzentwurf. Ausbauten, Aufstockungen, aber auch der Austausch von Ziegeln zählen dazu. Bei Missachtung drohen Strafen in Höhe von bis zu 10.000 Euro.

 

Doch es gibt auch Ausnahmen von der Pflicht, etwa wenn Sturmschäden behoben werden müssen, das Dach nur nach Norden ausgerichtet ist oder ein Großteil der Dachfläche verschattet wird. Unter Denkmalschutz stehende Häuser sind ebenfalls befreit.

Bei der Frage, mit welchen zusätzlichen Kosten Ein- und Zweifamilienhausbesitzer rechnen müssen, wenn sie ihr Dach anfassen, gehen die Meinungen weit auseinander. Jan Lehmann, SPD-Kandidat für das Abgeordnetenhaus in Kaulsdorf-Nord/Hellersdorf-Süd, schreibt in einer Pressemitteilung, eine Anlage mit der geforderten Mindestleistung von 3 kW sei schon ab 2.000 Euro zu haben. Der VDGN spricht hingegen von 9.000 Euro aufwärts und geht von Amortisationszeiten zwischen 16 und 20 Jahren bei den kleinsten Anlagen aus.

 

Und wie steht‘s um die Förderung? Die sei ausbaufähig, meint Jochen Brückmann. Für die PV-Anlagen selbst gibt es in Berlin keine Förderung. Für einen Batteriespeicher, mit dem sich der Eigenstromverbrauch erhöhen lässt, können Zuschüsse beantragt werden. Am 19. April wird es zum Solargesetz im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Abgeordnetenhauses eine öffentliche Anhörung geben. Christian Gräffs Forderung lautet: „Einfach den Bestand rausnehmen – jedenfalls was Einfamilienhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser angeht –, dann können wir uns relativ schnell verständigen.“ Bis 2050 soll mindestens ein Viertel des Berliner Stroms aus Solarenergie erzeugt werden.