Haft nach Schüssen vor Flüchtlingsheim


Mann aus Hellersdorf ballerte mit Schreckschusspistole um sich

Haft nach Schüssen vor Flüchtlingsheim

© Robert Kneschke - Fotolia.com
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Der junge Mann auf der Anklagebank wirkt unbekümmert. „Warum ich damals die Schreckschusswaffe bei mir hatte, weiß ich nicht“, sagt Nils F.* lächelnd. Er sei ein friedfertiger Mensch. Ein Spaß sei es vielleicht gewesen. „Ich kann mich absolut nicht an die Szene erinnern, ich war stark alkoholisiert“, erklärt der 28-Jährige. 

Nils F. hatte vor gut einem Jahr vor einer Unterkunft für Flüchtlinge eine Waffe gezogen. Mehrfach ballerte er in die Luft und hetzte dabei. „Ich bringe euch alle um“, soll er unter anderem gebrüllt haben. Die Anklage lautet auf Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten sowie Verstoß gegen das Waffengesetz. „Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass ich so etwas sage“, kontert der Angeklagte. Er stamme aus einer deutsch-libanesischen Familie und habe nichts gegen Flüchtlinge. Im Rausch habe er gehandelt. „Nach dem Ding mit den Schüssen hat sich was getan in meinem Kopf“, versichert er. Inzwischen halte er sich fern von Alkohol, Kokain und Cannabis. „Jetzt arbeite ich und treibe Sport.“ Er habe sich gerade als Medienberater selbstständig gemacht.

 

Es war 1.10 Uhr, als Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes vor der Unterkunft in Hellersdorf in Deckung gingen. „Scheiß Ausländer und noch so Sachen hat jemand gerufen und mehrere Schüsse abgefeuert“, schildert ein 32-jähriger Zeuge. Der Täter floh in Richtung U-Bahnhof Louis-Lewin-Straße. Die Polizei wurde alarmiert. 

Nils F. pöbelte auch auf der Wache. „Sämtliche Religionen beleidigte er“, so ein Polizist. Und frauenfeindlich habe sich der junge Mann geäußert. 

Polizei und Justiz mussten sich mit dem Mann aus Hellersdorf in den letzten sechs Jahren mehrfach befassen. Nils F., der behütet aufgewachsen ist und die Fachhochschulreife erreicht hat, fiel wegen Beamtenbeleidigung auf und wegen Diebstahls – jeweils unter Einfluss von Alkohol und Drogen. Und er stand unter Bewährung.

 

Die Staatsanwältin verlangt eine Gefängnisstrafe von vier Monaten. Nur drei Monate nach einer Verurteilung sei der Angeklagte erneut strafrechtlich in Erscheinung getreten. Schon beim letzten Urteil sei „ein Auge zugedrückt worden.“

 

Die Verteidigerin sagt, ein Vollrausch sei nicht ausgeschlossen. „Er rief wirres Zeug“, so die Anwältin und plädiert auf Bewährung. Nils F. nickt und gibt sich einsichtig. „Ich ballere da rum – das hätte viel schlimmer enden können. Es tut mir wirklich sehr leid“, sagt er. „Ich bin gerade auf einem guten Weg und möchte nicht ins Gefängnis.“ 

 

„Schuldig des vorsätzlichen Vollrauschs“, entscheidet die Richterin. Das Lächeln aus dem Gesicht von Nils F. verschwindet. Es soll für sechs Monate ins Gefängnis. Als er rumballerte, sei er möglicherweise nicht steuerungsfähig gewesen, erklärt die Richterin. „Doch als er die Substanzen zu sich nahm, war er Herr seiner Sinne“, ist sie überzeugt. „Sie sind ein anderer, wenn Sie unter Einfluss von Alkohol und Drogen stehen“, hält sie Nils F. vor. Ihm sei das bekannt. „Keine Bewährung, weil ich keine positive Sozialprognose sehe.“               

 

 Kerstin Berg

(*Name von der Red. geändert)