Kita- und Schulschließungen: Wer hat Anspruch auf Notbetreuung?

Senat veröffentlicht Liste mit "systemrelevanten Berufen" 

Wer hat Anspruch auf Notbetreuung?

Am Dienstag, dem 17. März, werden wegen des Coronavirus in Berlin alle Kindertagesstätten und allgemeinbildenden Schulen geschlossen. Eltern von Kita- und Grundschulkindern, denen es überhaupt nicht möglich ist, eine private Betreuung für ihren Nachwuchs zu organisieren und die noch dazu in „systemrelevanten Berufen“ arbeiten, können auf die vom Senat angekündigte Notbetreuung zurückgreifen. Welche Berufsgruppen ganz genau anspruchsberechtigt sind, steht seit heute fest. 

 

Hier die Liste:

  • Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen
  • Justizvollzug
  • Krisenstabspersonal
  • Betriebsnotwendiges Personal von BVG, S-Bahn, BWB, BSR, weiterer Unternehmen des ÖPNV sowie der Ver- und Entsorgung, Energieversorgung (Strom, Gas)
  • Betriebsnotwendiges Personal im Gesundheitsbereich (insbesondere ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung, Apotheken)
  • Betriebsnotwendiges Personal im Pflegebereich
  • Betriebsnotwendiges Personal und Schlüsselfunktionsträger in öffentlichen Einrichtungen und Behörden von Bund und Ländern, Senatsverwaltungen, Bezirksämtern, Landesämtern und nachgeordneten Behörden, Jobcentern und öffentlichen Hilfeangeboten und Notdienste
  • Personal, das die Notversorgung in Kita und Schule sichert
  • Sonstiges betriebsnotwendiges Personal der kritischen Infrastruktur und der Grundversorgung

Eltern, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen, sollen eine Selbsterklärung abgeben. Das hat die  Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie entschieden. Ein Musterschreiben (Download) und weitere Informationen werden an die Schulen und Kitas verschickt.    

 

„Ich weiß, dass die Schließzeit für viele Eltern eine große Belastung bedeutet. Ich hoffe aber auf ihr Verständnis. Die Maßnahme ist im Interesse der Gesundheit aller Berliner und Berlinerinnen. Bitte nehmen Sie die Notbetreuung nur in Anspruch, wenn dies unbedingt erforderlich ist“, erklärte Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) bereits gestern, nachdem die Senatsverwaltung in Abstimmung mit Vertretungen von Kita-Trägern erste Regelungen für die Notbetreuung ausgearbeitet hatte. Ziel müsse es sein, so Scheeres, dass so wenige Kinder wie möglich in den Einrichtungen betreut werden. 

 

Symbolfoto: alexanderuhrin, Adobe Stock