Aus dem Gerichtssaal: Üble Szene auf Marzahner Firmengelände
Mit der Machete den Ex-Chef bedroht
Einen neuen Job hatte Emil F.* bereits, der alte Streit mit seinem ehemaligen Chef aber ließ ihm keine Ruhe. Er fühlte sich um Lohn betrogen. „Ich hatte ihn mehrmals angerufen“, sagt der Maurer nun vor Gericht. Der Bauunternehmer habe ihn abgewimmelt. „Ich sah das nicht ein, wollte ihm einen Denkzettel verpassen.“ Aus Sicht des Staatsanwalts wurde es ein versuchter Totschlag.
Eine Machete mit scharfer Klinge und einen Schlagstock hatte der 38-Jährige in seinem Rucksack, als er sich vor rund einem halben Jahr auf den Weg zu seinem Ex-Arbeitgeber machte. Als er ihn auf dem Firmengelände in Marzahn sah und ansprach, habe er erneut eine Abfuhr erhalten. „Da habe ich ihm zwei Schläge gegen die Beine verpasst“, gibt F. zu. Der Ex-Chef aber habe ihm den Schlagstock schnell abgenommen.
Ein Bauleiter beobachtete den Angriff, schnappte sich eine Schaufel und eilte zu Hilfe. Maurer F. zückte die Machete. „Nur zu meinem Schutz“, sagt der Angeklagte. „Ich hatte nicht vor, jemanden zu töten.“ Der Bauleiter habe ihm Hiebe mit der Schaufel verpasst. „Ich warf die Machete, um ihn daran zu hindern.“ Nicht gezielt in Richtung der Gegner will er sie geschleudert haben. Sie prallte gegen ein Auto, segelte weiter zu einer Wand und blieb stecken. Emil F. verließ das Gelände mit einer sieben Zentimeter langen Platzwunde am Kopf. Kaum war er in seiner Wohnung, kamen Polizisten. Erstmals in seinem Leben kam er in Haft.
„Der Weg, den ich gewählt habe, war falsch“, zeigt er sich nun reuig. Wie er auf die Idee kam, seine Forderung gewaltsam durchzusetzen? Emil F. sagt, seine finanzielle Situation sei sehr angespannt gewesen. „Ich hatte Angst, meine Wohnung zu verlieren.“
Emil F. sei regulär bezahlt worden, war aber nur einige Monate in der Firma tätig, gibt der 45-jährige Chef Auskunft. Es kam zur fristlosen Kündigung, weil er unentschuldigt gefehlt hatte.
Emil F. ist bis zu jenem Morgen im September 2019 noch nie als Gewalttäter aufgefallen. In seinem Schlusswort vor Gericht bittet er um Entschuldigung. Der Staatsanwalt wertet das Geschehen auf der Baustelle als gefährliche Körperverletzung beziehungsweise als versuchten Totschlag und fordert fünf Jahre Gefängnis. Die Verteidigung plädiert auf eine Bewährungsstrafe, denn bewiesen sei lediglich eine gefährliche Körperverletzung.
„Er schleuderte eine Machete in Richtung eines Menschen – das ist versuchter Totschlag“, urteilt das Landgericht. Allerdings bleiben die Richter weit unter dem Antrag des Staatsanwalts. Sie verhängen zwei Jahre und zehn Monate Haft.
Kerstin Berg
(*Name von der Red. geändert)
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