Ein Amtsgericht für Marzahn-Hellersdorf

Neuer Justiz-Standort im Berliner Osten geplant

Ein Amtsgericht für Marzahn-Hellersdorf

Die Berliner Justiz will einen neuen Gerichtsstandort schaffen. Er soll in Marzahn-Hellersdorf entstehen und neben einem Amtsgericht auch die bislang ausschließlich im Westteil Berlins angesiedelten Sozialen Dienste der Justiz beherbergen. Der Senat wird das Thema auf seiner Tour durch den Bezirk am 17. September beraten.

 

„Wir wollen die Justiz auch in der Fläche anbieten, nicht nur in der Innenstadt. Wegen seiner kompakten Siedlungsstruktur bietet sich ein Gerichtsstandort in Marzahn-Hellersdorf an. Damit wollen wir einen Beitrag leisten, Behörden auf Ost und West gleichmäßiger zu verteilen“, äußert sich Justizsenator Dr. Dirk Behrendt (Grüne) zu den Plänen.

 

Marzahn-Hellersdorf hat bislang kein eigenes Amtsgericht, Lichtenberg ist mit zuständig. Bezirksbürgermeisterin Dagmar Pohle (Linke) sagt, damit werde dem starken Wachstum und der seit langem positiven Entwicklung des Bezirks Rechnung getragen. „Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das neben einer Stärkung des Standortes insbesondere auch kürzere Wege und eigene Beratungsangebote der sozialen Dienste der Justiz.“

 

Allerdings steht das Projekt erst ganz am Anfang. Zunächst muss nach einer geeigneten Örtlichkeit gesucht werden, die gut an den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angebunden ist. Mit einer Realisierung ist frühestens mit dem Doppelhaushalt 2022/23 zu rechnen, heißt es in einer gemeinsam Pressemitteilung von Bezirk und Senat.

 

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion und Kaulsdorfer Abgeordnete Sven Kohlmeier begrüßt den Vorschlag: „Marzahn-Hellersdorf ist mit fast 270.000 Einwohnern eine Kleinstadt. Ein eigener Gerichtsstandort im Bezirk schafft kurze Wege zum Recht, davon profitieren die Marzahn-Hellersdorfer dann unmittelbar. Die örtliche Verbundenheit zwischen Rechtsprechung und dem Bezirk wird für alle Seiten von Vorteil sein.“

 

Amtsgerichte sind zum Beispiel für Strafsachen, bei denen höchstens eine Freiheitsstrafe von vier Jahren zu erwarten ist, zuständig – und für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert bis einschließlich 5.000 Euro. Unter anderem gehören auch Vormundschaft, Sorgerecht, Scheidung, Unterhalt, Wohnraummiet- und Wohneigentumssachen zunächst vor ein Amtsgericht, das außerdem Buch über Firmen, Vereine und Immobilien führt.

 

Symbolfoto: Adobe Stock