Hund biss vor Supermarkt in Biesdorf zu

Frauchen muss blechen

Hund biss vor Supermarkt in Biesdorf zu

Bruno* musste warten. In der Mittagszeit lag er draußen vor dem Supermarkt. Die Sonne machte ihm zu schaffen. Doch Frauchen hatte ihn an einen Poller angeleint. Laute Einkaufswagen ratterten vor der Hundenase hin und her. Der Schäferhund wurde immer unleidlicher. Schließlich schnappte Bruno zu. Erst in das Bein einer Frau, dann in das eines Mannes.

„Ich habe keine Verletzungen gesehen“, sagt die Hundehalterin nun vor einem Amtsrichter.

Es geht um fahrlässige Körperverletzung. Das Gericht hatte Irina B.* zunächst einen Strafbefehl zugeschickt. Die 39-Jährige aber legte Einspruch ein und erzwang so einen Prozess. „Warum soll ich 750 Euro Strafe zahlen“, schimpft sie. Der Richter entgegnet: „Polizisten stellten eine leicht blutende Wunde am Unterschenkel einer Rentnerin fest.“ Irina B. zuckt mit der Schulter. „Das war nichts!“

Den Gegenbeweis hat Erika L. in der Tasche. Eine helle Hose packt sie aus. „Die ist hin“, sagt sie. „Drei Löcher und Blut, passiert vor einem Markt in Biesdorf.“ Zwei Wochen lang musste die 73-jährige Zeugin nach eigener Aussage täglich zum Verbandswechsel. Und ich hatte Angst, dass der Hund die Tollwut haben könnte.“ Sie habe nach vielen Telefonaten aber erfahren, dass Bruno geimpft sei.

 „Das arme Tier“, sagt die Rentnerin. An jenem Tag im Juni letzten Jahres sei es sehr heiß gewesen. „Der Hund lag in der prallen Sonne. Bestimmt hatte er einen Hitzestich.“ Ein weiterer Kunde sei gebissen worden. „Aber nicht so heftig.“ Ein Begleiter der Angeklagten konnte den Hund dann beruhigen. „Aber Frau B. hat sich nicht um mich gekümmert, sich hinterher nicht entschuldigt und mir die Hose nicht ersetzt.“

Einsicht keimt bei Irina B. nicht auf – im Gegenteil. Sie macht der Zeugin Vorwürfe: „Sie hätten doch einen Bogen um Bruno machen können.“ Die Sache sei aufgebauscht worden. „So sehr, dass man mir Bruno weggenommen hat.“ Der Richter greift ein: „Er soll kurz darauf auch versucht haben, einen Tierarzt zu beißen.“ Irina B. schiebt die Schuld auf andere: „Ich verstehe nicht, was sie mit ihm gemacht haben.“ Er sei kein aggressives Tier.

 „Ein Hundebesitzer hat die Aufsichtspflicht für sein Tier“, hält der Staatsanwalt der Angeklagten vor. „Sie müssen also dafür einstehen, dass ihr Hund keinen Dritten verletzt.“

Irina B. aus Biesdorf ist seit längerem arbeitslos. Wie die Justiz sich das mit einer Geldstrafe denke, wettert sie. „750 Euro kann ich nicht bezahlen.“ Der Staatsanwalt kündigt nun an, dass er auf eine härtere Strafe plädieren werde, weil Frau B. nicht geständig und nicht reuig sei. Doch die Indizien sind eindeutig. Und Irina B. rutscht in eine unangenehme Überheblichkeit. „Noch können Sie den Einspruch gegen den Strafbefehl zurücknehmen“, rät der Richter. Prozesskosten fallen dann nicht an. „Zahle ich eben“, zischt Irina B. Somit bleibt es bei 50 Tagessätzen zu je 15 Euro.     

 

Kerstin Berg

(*Namen von der Red. geändert)

 

Foto: Robert Kneschke - Fotolia.com